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Betriebliche Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung spielt sowohl angesichts der immer größer werdenden Arbeitsbelastung und Arbeitsverdichtung als auch aufgrund der Auswirkungen des demographischen Wandels eine immer größere Rolle. Der krankheitsbedingte Ausfall von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen kostet viel Geld.

Bei insgesamt rückläufiger Tendenz der krankheitsbedingten Fehlzeiten in Unternehmen steigt die Zahl derer, die durch arbeitsbedingte psychische Erkrankungen arbeitsunfähig werden. Als Hauptrisikofaktor gilt dabei in der Forschung eine hohe Stressbelastung. Laut Statistischem Bundesamt betrugen die Kosten im Jahr 2004 allein bei den direkten Versorgungskosten für psychische Krankheiten 22,8 Milliarden Euro - bei steigender Tendenz. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Stress zu einer der größten Gefährdungen für die Gesundheit im 21. Jahrhundert erklärt und prognostiziert, dass 2020 Herzinfarkt, Depressionen, Angststörungen und Verkehrsunfälle die größten Leiden der Menschheit sein werden. Zumindest die ersten drei stehen in direktem Zusammenhang mit Stress.

Nutzen Sie steuerliche Vorteile:

Um Arbeitgeber zu motivieren, künftig mehr Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiter/innen anzubieten, wurde zum 1.1. 2009 § 3 Nr. 34 EStG geändert. Zukünftig werden Maßnahmen, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen des § 20a Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen - dies sind z. B. Kurse zur gesunden Ernährung, Rückengymnastik, Suchtprävention, Stressbewältigung etc. - bis zu einem Betrag von 500 Euro grundsätzlich von der Steuer freigestellt. Es kann sich dabei um externe Kurse für beispielsweise Rückenschulungen oder um betriebliche Angebote der Prävention oder Gesundheitsförderung handeln.

Zulassung der multimodalen Stressbewältigungskurse als Präventionsmaßnahme gemäß § 20 SGB V durch folgende Kassen:

BKK und Knappschaft
Techniker Krankenkasse
BarmerGEK
DAK
Landwirtschaftliche Krankenkasse